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Die organisatorische Ablauf und einzuhaltende Fristen sind in der Diplomprüfungsordnung festgeschrieben. Eine solche Diplomprüfungsordnung und ihre Änderungen werden vom Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes geprüft und gegebenenfalls zugelassen. (Bildung steht unter Länderhoheit.)
Vor allem im Hauptstudium (nach dem Vordiplom) sind Differenzierungen durch Studienschwerpunkte und Vertiefungsrichtungen möglich. In Deutschland gehört zu einem Abschluss auch das Studium von Teilgebieten anderer Fächer (Nebenfachprüfung für einen Diplomstudiengang).
Diplomstudiengänge finden Sie vorwiegend in den Ingenieur- und Naturwissenschaften, aber auch in einigen Fächern der Geistes- Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
In Österreich waren bis zur Einführung des Universitäts-Studiengesetzes von 1995 fast alle Studienrichtungen (Ausnahme z.B. Medizin) als Diplomstudien eingerichtet, die mit dem Magister oder Diplomingenieur abgeschlossen wurden. Mit der Einführung des Bakkalaureat/Master-Systems werden aber schrittweise immer mehr Diplomstudien in zwei separate, aufeinander aufbauende Studien aufgeteilt (Bakkalaureats- und Magisterstudium).
Siehe auch: Diplom, Akademischer Grad (mit einer Zusammenstellung akademischer Grade)
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