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In jedem Wahlkreis können Kandidaten der politischen Parteien und unabhängige Kandidaten gegeneinander antreten. Gewählt wird dabei per Mehrheitswahlrecht.
Der Kandidat, der das Direktmandat gewonnen hat, zieht automatisch in den Bundestag ein. Gehört er zu einer Gruppierung, die mehrere Mandate auf sich vereinen kann, so bekommt er den Gruppenstatus im Bundestag; gehört er einer Partei an, die mehr als 5% der Mandate errungen hat, bekommt sie Fraktionsstatus.
Kann eine Partei mindestens 3 Direktmandate gewinnen, so kann sie auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie weniger als 5% der Zweitstimmen gewonnen hat (Grundmandatsklausel).