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Der Diskontsatz wurde von der Deutschen Bundesbank festgesetzt.
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäischen Zentralbank (EZB) wurde das Diskontgeschäft eingestellt In Verträgen / Gesetzen wurde der Diskontsatz durch den Basiszinssatz abgelöst.
siehe auch: Lombardsatz, Spitzenrefinanzierungsfazilität