Diskontsatz

Bankenen konnten sich durch Verkauf von Wechseln bei der Deutschen Bundesbank kurzfristig Liquidität verschaffen. Als Preis zahlten sie dafür den Diskontsatz (als Abschlag vom Nominalwert).

Der Diskontsatz wurde von der Deutschen Bundesbank festgesetzt.

Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäischen Zentralbank (EZB) wurde das Diskontgeschäft eingestellt In Verträgen / Gesetzen wurde der Diskontsatz durch den Basiszinssatz abgelöst.

siehe auch: Lombardsatz, Spitzenrefinanzierungsfazilität



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