Doktor

Doktor (von lateinisch: docere, lehren und doctus, gelehrt) ist der höchste akademische Grad. Er wird durch die Promotion an einer wissenschaftlichen Hochschule (z.B. Universität) erworben.

Voraussetzung für das Promotionsstudium ist der Magister Artium, das Diplom oder Staatsexamen. Zusätzlich zum jeweiligen Hochschulabschluss wird dabei häufig noch die Mindestnote "Gut" vorausgesetzt. (Dies gilt jedoch nicht für alle deutschen Hochschulen - es ist je nach Studiengang durchaus auch eine so genannte "Direktpromotion" möglich, also der Erwerb der Promotion ohne vorheriges Ablegen von Magister, Diplom oder Staatsexamen.)Für die Promotion muss eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die mündliche Promotionsleistung ist je nach Universität und Fach entweder eine Disputation, in der die Dissertation verteidigt wird, oder aber ein Rigorosum. Die genauen Vorschriften zur Promotion sind bei der jeweiligen Universität in der Promotionsordnung nachzulesen.

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1 Unterscheidung nach Fakultäten
2 Weblinks

Unterscheidung nach Fakultäten

Deutschland

aber auch Geschichte, Psychologie, Pädagogik, zuweilen auch noch Mathematik.
 (zur Geschichte des Bindestrichs siehe Bildungstheorie).

Dr. mult. (multiplex): Personen mit mehr als einem Doktortitel
  • DDr. gleichbedeutend mit Dr. mult.

  • Dr. habil. (habilitatus): Doktor mit Lehrberechtigung (Habilitation)
  • Dr. des. (designatus): Promovierter ohne offizielle Doktorurkunde
  • Dr. h.c. (honoris causa): Ehrendoktortitel, siehe auch Dr. e.h.
  • Dr. e.h. (ehrenhalber): verwendet bei deutschen Abkürzungen (bspw. Dr.-Ing. e.h.); auch eh. oder E.h.

  • Ehrenhalber kann eine Hochschule mit Promotionsrecht den Ehrendoktor (Dr. h.c. = "Doktor honoris causa") verleihen. Dies erfolgt ohne Promotion.

    Ehemalige DDR

    Österreich

    Schweiz

    Weblinks





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