Dynamik

Der Begriff Dynamik (v.griech.: dynamiké mächtig) bezeichnet
  1. in der Physik die Lehre vom Einfluss der Kräfte aus die Bewegungsvorgänge von Körpern, siehe Dynamik (Physik)
  2. eine auf Veränderung oder Entwicklung gerichtete Kraft, Triebkraft
  3. in der Musik/Tontechnik die Differenzierung der Tonstärke

Dynamik in der Versicherungswirtschaft

Im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag bezeichnet Dynamik die regelmäßige - meist jährliche - Erhöhung der Versicherung. Die Besonderheit der Dynamik besteht neben dem Automatismus darin, dass keine neue Risikoprüfung erfolgt (z.B. keine Gesundheitsprüfung in der Lebensversicherung). Abhängig von der Versicherungsart (z.B. Sach- oder Personenversicherung) wird Dynamik in unterschiedlichen Ausprägungen angeboten. Als Unterscheidungskriterium wird verwendet:

Generell ist der Versicherer in der Gestaltung seiner angebotenen Dynamik frei, so dass sich am Markt sehr unterschiedliche Spielarten finden. Bei den meisten Versicherungen ist es auch nachträglich noch möglich eine Dynamik in einen bestehenden Versicherungsvertrag aufzunehmen (sofern der Tarif generell eine Dynamik zulässt). Allerdings kommt es bei einem nachträglichen Einschluss in der Regel zu einer erneuten Risikoprüfung.





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