E-Musik

E-Musik ist eine Abkürzung für die so genannte ernste Musik, die ernst zu nehmende oder kulturell wertvolle Musik in Abgrenzung von der Unterhaltungsmusik (U-Musik) und der funktionalen Musik (F-Musik) bezeichnen soll. Die reinste Form der E-Musik ist die Autonome Musik, deren Gegensatz zu Funktionelle Musik.

Die Grenzen zwischen E- und U-Musik sind fliessend und zudem nur im zeitlichen Kontext vertretbar; während die Operette beispielsweise zu Beginn dess 20. Jahrhunderts ein typischer Vertreter der U-Musik war, wird sie heute zunehmend der E-Musik zugerechnet.

Umgangssprachlich wird E-Musik häufig gleich gesetzt mit klassischer Musik, was jedoch falsch ist.

Die Unterscheidung zwischen E-, U- und F-Musik ist hochgradig umstritten, da sie ausschliesslich im deutschsprachigen Raum üblich ist, eine wertende Konnotation einbringt ("E-Musik ist kulturell wertvoll, U-Musik dagegen nicht") und sich für die systematische Klassifikation von Musik als wenig praxistauglisch erwiesen hat.

Eine praktische Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen E-Musik und U-Musik seit Anfang des 20. Jahrhunderts aufgrund der grundsätzlich höheren Vergütung von E-Musik im Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA).

Siehe auch: Musiksoziologie, Musiktheorie, Musikwissenschaft, U-Musik, F-Musik



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