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Die Grenzen zwischen E- und U-Musik sind fliessend und zudem nur im zeitlichen Kontext vertretbar; während die Operette beispielsweise zu Beginn dess 20. Jahrhunderts ein typischer Vertreter der U-Musik war, wird sie heute zunehmend der E-Musik zugerechnet.
Umgangssprachlich wird E-Musik häufig gleich gesetzt mit klassischer Musik, was jedoch falsch ist.
Die Unterscheidung zwischen E-, U- und F-Musik ist hochgradig umstritten, da sie ausschliesslich im deutschsprachigen Raum üblich ist, eine wertende Konnotation einbringt ("E-Musik ist kulturell wertvoll, U-Musik dagegen nicht") und sich für die systematische Klassifikation von Musik als wenig praxistauglisch erwiesen hat.
Eine praktische Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen E-Musik und U-Musik seit Anfang des 20. Jahrhunderts aufgrund der grundsätzlich höheren Vergütung von E-Musik im Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA).
Siehe auch: Musiksoziologie, Musiktheorie, Musikwissenschaft, U-Musik, F-Musik