Ehe

Die Ehe (v.althochdeutsch: ewa Vertrag) ist eine anerkannte Lebensgemeinschaft , traditionell gesehen von Mann und Frau, Ehegatten genannt. Die Ethnologie bezeichnet mit Ehe eine institutionalisierte Wirtschafts- und Reproduktionsgemeinschaft zwischen zwei oder mehr nicht miteinander verwandten Personen.

Weiter gefasst umfasst eine Ehe immer eine Art öffentlich anerkannten Vertrag, sowie ökonomische und sexuelle Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Personen, welche durch eben diesen Vertrag geregelt werden. Die Modalitäten des Vertrages sowie seines Zusammenkommens ändern sich je nach Kultur und Gesellschaft. In vielen, insbesondere patrilinearen Gesellschaften hat die Ehe neben den sexuellen und ökonomischen Funktionen auch die Funktion der Absicherung der Erblinie durch die Legitimierung der Nachkommen.

Die Ehe endet mit dem Tod eines Partners, oder durch Scheidung. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen für nichtig erklärt werden, sie bestand dann von Anfang an nicht. Der spanische Dichter Cervantes schlug vor, die Ehe von vornherein auf drei bis fünf Jahre zu befristen, wonach sie, wie andere Verträge auch, beendet oder verlängert werden könnte.

Europa

Die Eheschließung galt seit der Antike als eine Vorbedingung für den Beginn einer Familie, die als Baustein einer Gemeinschaft und der Gesellschaft angesehen wurde. So diente die Installierung der Ehe nicht nur den Interessen zweier Einzelpersonen, der Kinder und der Gesellschaft, sondern auch den Zwecken religiöser und weltlicher Führer. An letzterem hat sich bis heute, auch im Westen, wenig geändert, wie die im deutschen Grundgesetz verankerte staatliche Bevorzugung und Subventionierung der Lebensform Ehe auf allen Ebenen belegt. De facto sind unverheiratete Paare nur in wenigen Ländern verheirateten gleichgestellt, zum Beispiel in Skandinavien und in den Niederlanden.

Bis ins 19. Jahrhundert war die Eheschließung ausschließlich Sache der Kirchen. Als Folge von Kulturkampf und dem späteren Reichskonkordat wurden die staatlichen Standesämter eingeführt, in denen die Ehe unabhängig von einem weltanschaulichen Bekenntnis geschlossen wird (Zivilehe). Eine kirchliche Eheschließung kann aber zusätzlich stattfinden. Es ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, eine Ehe ohne Zivilehe kirchlich zu schließen.

Die Geschichte der Ehe

Von der Poly- zur Monogamie

In den meisten Gesellschaften existierte zunächst gar keine Ehe, sondern die Menschen pflanzten sich ohne feste oder gar institutionalisierte Partnerschaftsbindungen fort.

Sozialevolutionisten gehen von einer linearen Evolution der Paarbindungen unter Menschen aus: Zu Beginn der Menschheit habe Promiskuität geherrscht, die sich anschließend zur Gruppenehe und schlussendlich über die Polygamie zur Monogamie entwickelt hätte.

Monogam lebende Völker scheinen in vorchristlicher respektive vorislamischer Zeit wenig verbreitet gewesen zu sein (nach Tacitus' Germania waren die Germanen mit ihrer Einehe eine Ausnahme unter den Barbaren der Antike) und nur bei wenigen herrschte Polyandrie, wo eine Frau mit mehreren Männern verheiratet war.

Es sind nur wenige Gesellschaften bekannt, in der Polygynie und Polyandrie gleichzeitig praktiziert wurden (siehe Gruppenehe und Pseudogruppenehe). Vor allem durch die Expansion monotheistischer Religionen und die Missionierung wurde die Monogamie zur weltweit vorherrschenden Eheform.

Neuzeit

Die mittlerweile etwas liberalere sexuelle Praxis in der Kultur der westlichen Neuzeit sowie die verhältnismäßige Einfachheit von Scheidung und Wiederverheiratung haben zu einem Anstieg der so genannt seriellen Monogamie geführt. Sich von einem/r (Ehe)Partner zu trennen, um mit dem/der nächsten zu leben, hat weder mit Polygamie noch mit Promiskuität zu tun.

In neuerer Zeit haben alternative Gruppierungen die Gruppenehe geübt, in der alle erwachsenen Mitglieder miteinander verheiratet waren (siehe Oneida).

Inzesttabu

Die meisten Zivilsationen haben in unterschiedlichem Grad stets die Ehe mit Verwandten tabuisiert. Fast alle Völker verbieten die Ehe zwischen Bruder und Schwester. Vielfach untersagt man auch die Ehe zwischen Verwandten zweiten Grades. Viele Völker haben sich weitere Beschränkungen auferlegt, so die Ehe mit Personen gleichen Familiennamens oder mit Personen mit dem gleichen Totemtier. Siehe dazu auch den Artikel Heiratsregeln.

Eine Ausnahme bildete das alte Ägypten, wo die Ehe zwischen Bruder und Schwester in der Familie des Pharao gestattet war; dieses Privileg wurde dem Volk verweigert und könnte dazu gedient haben, Macht und Lebenskraft in einer Familie zu konzentrieren (siehe auch Inzest).

Die Konsequenz des Inzesttabus ist die Forderung nach exogamer, auf eine andere Gruppe bezogene, Heirat. Ethnologen betonen, das Inzesttabu diene dazu, den sozialen Zusammenhalt zu fördern.

Endogamie

Bestimmte Völker fördern auch die Ehe innerhalb einer bestimmten Gruppe (Endogamie) und fordern auf, jemanden aus dem gleichen Stamm zu heiraten. Auch rassistische Gesetze der Vergangenheit, die Verbindungen unterschiedlicher Rassenangehöriger zu verbieten suchten, lassen sich als Beispiele von Endogamie ansehen.

Scheidung

Viele Gesellschaften kennen das Verfahren der Scheidung für die Beendigung der Ehe. Die Anerkennung der Scheidung ist in verschiedenen Weltanschauungen unterschiedlich geregelt.

Ehe und Weltanschauung

Viele Religionen kennen umfangreiche Regeln für die Ehe.

Atheismus

In atheistischen Kreisen ist die Ehe teilweise umstritten.

Christentum

Die meisten christlichen Kirchen installieren die Ehe durch Segen.

Begründet durch eine neutestamentarische Parabel, vergleichen die christlichen Kirchen die Ehe mit dem Verhältnis zwischen Jesus und der Kirche.

Für die römisch-katholische Kirche ist die Ehe zwischen zwei getauften Christen eines der sieben Sakramente. Die Partner spenden sich das Ehesakrament selbst. Gültig ist eine Ehe nur, wenn sie nach den kirchlichen Vorschriften geschlossen wird. Dabei erfragt der Geistliche im Beisein von zwei Zeugen den Ehekonsens. Für die Ehe mit einem Nichtchristen oder einem Christen anderer Konfession kann die Erlaubnis erteilt werden, nur standesamtlich oder nach dem Ritus der anderen Konfession zu heiraten. Die Eheleute können sich zwar trennen, aber eine Scheidung ist nicht möglich. Kirchlich kann deshalb nur heiraten, wessen frühere Ehen durch Tod oder Ungültigerklärung nicht mehr bestehen.

In den orthodoxen Kirchen ist die Ehe eines der Mysterien und wird als Ordination angesehen.

Die evangelische Kirche erkennt die standesamtliche Trauung als gültig an, die kirchliche Trauung gibt Gottes Segen für die Ehe. Auch Geschiedene können kirchlich getraut werden.

Hinduismus

Der Hinduismus sieht in der Ehe eine heilige Aufgabe, die religiöse und soziale Verpflichtungen zur Folge hat.

Islam

Der Koran empfiehlt die Ehe in hohem Maße; sie helfe u. a. zur geistigen Vervollkommnung. Allerdings finden sich im Koran genügend Suren, die dem in fast allen moslemischen Ländern herrschenden Patriarchat Vorschub leisten.

Judentum

Orthodoxen Juden ist die Ehe zwar so wichtig, dass sie Unverheiratetsein als unnatürlich ansehen, allgemein wird aber im Judentum nur erwartet, dass Partner erst heiraten, wenn ein Kind unterwegs ist, was auch im Sinn des Alten Testamentes ist.

Brauchtum

In patriarchalen und patrilokalen Gesellschaften regelte der Brautvater die Ehe der Frau im Mädchenalter durch einen Brautpreis. Frauen wurden in die Ehe verkauft. Häufig war der Mann doppelt so alt wie sie, ein Fremder. Der ältere Ehemann wurde zum Wächter; ihre Verbindungen zur Familie wurden fast vollständig abgeschnitten. Die Frau hatte wenig Einfluss auf die Vermittlungen, oft trat die Ehe ohne ihr Wissen in Kraft.

Wenn eine Frau keinen Sohn gebar, konnte sie ihrem Vater zurückgegeben werden.

Von Frauen wurden erwartet, als Jungfrau in die Ehe zu gehen. In den meisten muslimischen Gesellschaften riskiert eine vor der Hochzeit entjungferte Braut, gesteinigt zu werden; in Griechenland wurde bis ins 20. Jahrhundert der ländliche Brauch gepflegt, zum Beweis das blutige Betttuch nach der Hochzeitsnacht aus dem Fenster zu präsentieren.

Ehe heute

Für die heutige Form der Ehe gilt gesetzlich das Leitbild der Gleichberechtigung. Ein ökonomischer Vorteil der Ehe ist zum Beispiel das Ehegattensplitting bei der Berechnung der Einkommensteuer. Weitere Vorteile wie Vertrauen und gegenseitige Anregung werden von verschiedenen Gruppen gefördert (Marriage Encounter, Familienwerke von politischer oder weltanschaulicher Seite und andere).

Die in Deutschland vor kurzem eingeführte eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner bringt fast alle rechtlichen und sozialen Pflichten einer Ehe mit sich, bietet aber nur wenige ihrer Vorteile.

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Siehe auch:





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