Ehrenbürger

Ehrenbürger ist eine besondere Form der Ehrerweisung von Städten und Gemeinden für Bürger oder ehemalige Bürger dieser Stadt oder Gemeinde, die sich auf besondere Weise um das Wohl des Ortes verdient gemacht haben oder es als Sohn oder Tochter dieses Ortes zu besonderer überregionaler Bekanntheit gebracht haben. Die Ehrenbürgerschaft kann auf Lebenszeit oder auf unbestimmte Zeit verliehen werden. Mitunter ist die Ehrenbürgerschaft mit besonderen Rechten verbunden, zum Beispiel die Gewährung von Vorzügen in städtischen Einrichtungen.

Umstritten sind mitunter unter undemokratischen Umständen verliehene Ehrenbürgerschaften. Während einige Kommunen hinsichtlich der Ehrenbürgerschaft von Nazifunktionären damit argumentieren, dass nach ihrem Recht die Ehrenbürgerschaft mit dem Tod ende und damit gegenstandslos sei, haben andere Städte Adolf Hitler, der im Dritten Reich in fast allen wichtigen Städten Deutschlands Ehrenbürger geworden war, und anderen Nazis die Ehrenbürgerschaft aberkannt. Der Berliner Senat hat beispielsweise 1948 Hitler, Göring, Goebbels und Frick die Ehrenbürgerschaft aberkannt, 1989 betraf dies auch Erich Honecker.

Eine Übersicht aller Ehrenbürgerlisten von größeren Städten ist bei Liste der Referenztabellen zu finden.



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