Eingemeindung

Mit Eingemeindung bezeichnet man die Vergrößerung einer Stadt durch die Hinzufügung von Gemeinden aus ihrem Umland. Auf diese Weise wird aus einer zuvor unabhängigen Gemeinde ein Ortsteil/Stadtteil, der in der Regel den Namen der ursprünglichen Gemeinde beibehält.

Eingemeindungen erfolgen meist aus finanziellen oder kommunalpolitischen Gründen und werden von den Bürgern der eingemeindeten Ortschaften oft als negativ empfunden, da sie mit einem Verlust ihrer Unabhängigkeit einhergehen.

Im Zuge der Gemeindereform in den sechziger und siebziger Jahren wurde die Zahl der Gemeinden in den alten Bundesländern durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen von 24282 (1968) auf 8513 (2004) reduziert.



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