Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung ist eine Aufstellung der Einkünfte und Ausgaben und dient der Ermittlung seiner Einkommensteuerzahllast. Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten (dem Steuerberater) beim Finanzamt eingereicht. Dort wird sie geprüft und auf Ihrer Basis die zu zahlende Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ermittelt.



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