Die Einzelgenehmigung ist in Österreich das Gegenstück zum Typenschein. Sie wird für einzelne Fahrzeuge ausgestellt, die als Einzelstücke hergestellt werden und daher keine generelle Typengehmigung ausgestellt wird.
Sie besteht wie der Typenschein ebenfalls aus den drei Teilen:
- der Genehmigung selbst,
- der Beschreibung des Fahrzeuges
- den Eigentümerangaben.
Meist werden solche Einzelgenehmigungen für LKW ausgestellt, da die Aufbauten nicht alle gleich sind. Auch die Anhänger, die nur in geringen Stückzahlen hergestellt werden, haben meist nur eine Einzelgenehmigung.
Aber auch für selbst importierte Fahrzeuge wird nur eine Einzelgenehmigung ausgestellt, wobei die Daten meist aus den ausländischen Typenscheinen übernommen werden und dem österreichischen Recht angepasst werden.
Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr