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Als historischer Anfang wird allgemein das Jahr 1804 angesehen, als Richard Trevithick die erste Dampflokomotive in Betrieb nahm.
Rechtlich ist in Deutschland die Eisenbahn folgendermaßen definiert:
(1) Eisenbahnen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben.
(2) Eisenbahnverkehrsleistungen sind die Beförderung von Personen oder Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur. Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen in der Lage sein, die Zugförderung sicherzustellen.
(3) Das Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur umfasst den Bau und die Unterhaltung von Schienenwegen sowie die Führung von Betriebsleit- und Sicherheitssystemen.
(§ 2 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuletzt geändert am 12.12.2003.(
Andere Schienenbahnen wie Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen, Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart sind davon jedoch nicht erfaßt
(§ 1 Abs. 1 AEG Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen.
Die E. entstand vor allem aus der Verknüpfung der Rad-und-Schiene-Technik mit maschinellen Antrieben. Das Gewicht der Maschinen-Antriebe und die Anforderung an einen glatten Fahrweg führten zum Einsatz von eisernen Schienen anstelle der damals verwendeten Materialien Holz und Stein für Räder und Fahrwege. Daraus leitet sich auch der Name ab. Die Hervorhebung des Materials Eisen in der Bezeichnung ist vor allem im kontinentalen Europa und in Lateinamerika verbreitet, während in England, den Niederlanden und auf dem nordamerikanischen Kontinent mehrheitlich die Schienen- Eigenschaft des Systems im Namen hervorgehoben wird (Railway, Spoorweg, Railroad).
Der Betrieb regelspuriger Eisenbahnen unterliegt nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Dies gilt [jedoch] nicht für den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen nichtöffentlicher Eisenbahninfrastrukturunternehmen. (EBO § 1)
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2 Fahrweg 3 Antrieb 4 Geschwindigkeits-Entwicklung 5 Sicherheits-Einrichtungen 6 weitere Artikel 7 Weblinks |
Ein Zug aus einzelnen zusammengekuppelten Wagen wird meist von einer Lokomotive gezogen oder geschoben.
Ein Triebwagen oder Triebzug hat eine eigene Antriebsanlage, die sich entweder im Kopf- und/oder Endwagen befindet oder über die Wagen verteilt ist.
Von Triebkopfzügen spricht man bei vielteiligen Triebzügen, bei denen nur ein oder zwei Endwagen angetrieben sind.
Rollendes Material
Ein Eisenbahn-Zug kann aus einem einzelnen oder mehreren hintereinander zusammengekuppelten Fahrzeugen bestehen. Fahrweg
Beim herkömmlichen Gleis Eisenbahnoberbau werden die Schienen in jeweils kurzen Abständen auf quer liegenden Schwellen befestigt. Die Schwellen bestehen überwiegend aus imprägniertem Holz, in geringerem Umfang auch aus Stahl. Zunehmend und für Neubau-Strecken wird Beton verwendet (Ausnahme: Y-Stahlschwellen).
Dieser Gleisrost mit den Schienen wird in einem Gleisbett (meist aus Schotter) gelagert, das die Kräfte aufnimmt, die von den Fahrbewegungen des Rollmaterials ausgehen.
Ein moderner Oberbau (z.B. auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke von Frankfurt am Main nach Köln) hat ein Gleisbett aus Beton, auf dem die Schienen mit Dämpfungselementen montiert sind. Diese Bauweise erlaubt erst sehr hohe Geschwindigkeiten bei größerer Laufruhe.
Auf Hauptstrecken und in dichtbesiedelten Gebieten wird der Elektroantrieb mit neben oder über dem Gleis montierten Strom-Zuführungen bevorzugt, ansonsten Dieselantriebe.
Geschwindigkeits-Entwicklung
Spitzen-Werte:
Regelbetrieb:
Sicherheits-Einrichtungen
Die Triebfahrzeuge sind je nach Bahngesellschaft mit unterschiedlichen Sicherheits-Einrichtungen ausgestattet, um bei einem Versagen des Lokführers den Zug anzuhalten oder einen sicherren Zustand herbeizuführen.
In Europa gehören dazu die Sicherheitsfahrschaltung, die punktförmige und die linienförmige Zugbeeinflussung.
Diese Systeme sind jedoch noch nicht länderübergreifend standardisiert. Daher muss an den Grenzen häufig noch die Lok gewechselt werden.
Das neue System ETCS soll ein europaweiter Standard zur Zuglenkung und -beeinflussung werden.
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