Die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) ist die Rechtsgrundlage für den Betrieb normalspuriger, öffentlicher Eisenbahnen in Deutschland.
Sie
- unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenbahnen,
- definiert zahlreiche Begriffe für Bahnanlagen,
- gibt Grenzwerte und Baurichtlinien für den Oberbau an,
- regelt die Bau- und Betriebsweise von zahlreichen anderen Bahneinrichtungen wie Bahnsteigen, Bahnübergängen, Signalen, Weichen, Blockeinrichtungen, Fernmeldeanlagen etc.,
- stellt die Mindestanforderungen, die Vollbahnfahrzeuge erfüllen müssen (u.a. durchgehende, selbsttätige Bremse),
- regelt das technische Überwachungswesen für Eisenbahnfahrzeuge,
- regelt den Eisenbahnbetrieb,
- stellt die (z.B. gesundheitlichen) Anforderungen an das Personal im Betriebsdienst fest u.v.a.m.
Im Gegensatz zu nach BOStrab betriebenen Straßenbahnen fahren nach EBO betriebene Vollbahnen grundsätzlich nicht auf Sicht, sondern durch technische Mittel gedeckt.
Für den Fahrgast ist die EBO unter anderem deswegen von Bedeutung, da sie es zur Ordnungswidrigkeit macht, an der falschen Zugseite auszusteigen, Bahnanlagen zu verunreinigen, im Gleis herumzulaufen oder Müll aus dem Zug zu werfen.