Emeritierung

Als Emeritierung wird die Enthebung eines Hochschullehrers von der Pflicht der Alltagsgeschäfte verstanden. Somit ist der Begriff mit einer Pensionierung gleichzusetzen. Es leitet sich vom lateinischen Verb emereo ab, das
  1. sich ein Recht, einen Anspruch auf etwas erwerben
  2. ausgedient, alt, unbrauchbar werden
bedeutet. Ein Emeritus - der Hochschullehrer im Ruhestand - ist somit weniger "ausgedient" als dass er sich das Recht erworben hat, sich von den Alltagspflichten zurückzuziehen. Er muss sich somit - sofern er vorher Institutsvorstand war - nicht mehr um die Verwaltung des Instituts kümmern. Er braucht keine Vorlesungen mehr zu halten - kann dies jedoch noch weiter tun. Eventuell kann er noch ein Dienstzimmer benutzen, um Forschungsarbeiten abzuschließen.

Emeritiert heißt somit "in den Ruhezustand versetzt" und wird dem Titel "Univ. Prof." abgekürzt als emerit. beigefügt.

Unter gleicher Bedeutung wird dieser Begriff auch auf Bischöfe innerhalb der katholischen Kirche verwendet, ein emeritierter Bischof ist somit aus Altersgründen von seinen Aufgaben entbunden.



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