Entsorgung

Der Begriff Entsorgung umfasst die Beseitigung und Verwertung von Abfällen. Oft wird der Begriff "Entsorgung" auch als Kurzform für "atomare Entsorgung" benutzt (siehe auch: Endlager).

Die Entsorgung von Abfällen gilt als eine der wichtigsten Umweltfragen unserer Zeit. Als Alternative zur Entsorgung steht teilweise das Recycling zur Verfügung. Zur Entsorgung von Abfällen benötigt man Mülldeponien ( an die Entsorgung von Sonderabfällen werden besondere Anforderungen gestellt). Die Müllberge der modernen Zivilisation stellen ein erhebliches Umweltproblem dar. Um das Volumen zu vermindern werden auch Müllverbrennungsanlagen benutzt. Der dann überbleibende Müll wird dann zum Sondermüll.

Deutschland

In Deutschland ist sie durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27.9.1994 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 6.10.1994; Seite 2705 ff) geregelt, das am 7.10.1994 in Kraft trat.

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Download unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/krw-_abfg/gesamt.pdf




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