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Erfindungen sind besondere, nicht auf der Hand liegende, materielle Konstrukte oder Verfahren, die neue und nützliche Anwendungen ermöglichen.
Erfunden werden sie von Erfindern.
Eine patentfähige Erfindung ist eine
Weiterhin werden geistig, schöpferische (sprich kreative) Werke (siehe hierzu das Urheberrecht), wie etwa Literatur, Musik oder Kunst nicht als Erfindung eingestuft.
Computerprogramme sind (laut dieser Definition) sogar im mehrfachen Sinne keine patentfähigen Erfindungen (siehe dazu Software-Patente) obwohl sie das technische System des Computers für ihre Ausführung verwenden.
siehe auch: Liste bedeutender Erfindungen Erfindungen, die keinen Markt finden