Ernestinische Herzogtümer

Als Ernestinische Herzogtümer bezeichnet man eine wechselnde Zahl von kleinen Herzogtümern im heutigen Thüringen, die durch Erbteilung unter den Nachkommen des Herzogs Ernst von Sachsen-Wittenberg (1441-1486) entstanden.

Das Haus Wettin teilte sich 1485 in zwei Linien (Leipziger Teilung), die jüngere Albertinische, begründet von Albrecht dem Beherzten, die in den späteren Königreichen Sachsen und Polen regierte (Residenz Dresden), und die ältere Ernestinische, die die Kurwürde erhielt (Residenz Wittenberg).

Im Jahre 1547 verloren die Ernestiner nach der Wittenberger Kapitulation die Kurwürde von Sachsen und einen Teil ihrer Erblande an die Albertiner. Sie behielten nur die thüringischen Besitzungen1. Das verbleibende Gebiet ist nach 1572 durch fortwährende Erbteilung stark zersplittert, die dadurch entstandenen Teilherzogtümer bezeichnet man als Ernestinische Herzogtümer (auch Sächsische Herzogtümer). Die zur politischen Bedeutungslosigkeit führende Zersplitterung der ernestinischen Herzogtümer und der benachbarten reusschen Fürstentümer machten Thüringen zum Musterbeispiel deutscher Kleinstaaterei.

Zeitweise existierten bis zu zehn einzelne Herzogtümer. Erst 1826 kommt es durch einen Schiedsspruch König Friedrich August II. von Sachsen zu einer umfassenden Neugliederung in die Herzogtümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, das 1815 beim Wiener Kongress zum Großherzogtum erhobene Sachsen-Weimar-Eisenach blieb dabei ausgespart.

1867 traten alle vier Teilstaaten dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei.

In Folge der Abschaffung der Monarchie 1918 bildeten die Ernestinischen Herzogtümer in den Jahren 1918-1921 den Freistaat Thüringen, nur Coburg fiel durch Volksentscheid an Bayern.

Table of contents
1 Ernestinische Herzogtümer
2 Weblinks
3 Fußnoten

Ernestinische Herzogtümer

Weblinks

Fußnoten

1) Es waren dies die Ämter, Städte und Schlösser Gerstungen, Eisenach, Wartburg, Kreuzburg, Tenneberg, Waltershausen, Leuchtenburg, Roda, Orlamünde, Gotha, Jena, Kapellendorf, Roßla, Weimar, Wachsenburg, Dornburg, Kamburg, Buttstädt, Arnshaugk, Weida und Ziegenrück. Hierzu kamen nach dem Tode des Herzogs Johann Ernst von Coburg (1553) noch die Ämter Coburg, Sonneberg, Hildburghausen, Königsberg, Veilsdorf und Schalkau und durch den Naumburger Vertrag (24. Febr. 1554) Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbesleben, welche Kurfürst August abtrat, sowie 1555 durch Tausch mit den Grafen von Mansfeld die Herrschaft Römhild. Endlich erwarb das Ernestinische Haus aus der hennebergischen Erbschaft (1583), definitiv allerdings erst 1660 die Ämter Meiningen, Themar, Maßfeld, Behrungen, Henneberg, Milz, Ilmenau, Kaltennordheim, Frauenbreitungen, Sand und Wasungen.




Websites: Tagoror | Guajara | Tacoronte Guia | Todo Gomera | Deranet | Radioaficionados | Cinebso | Mi Buscador

Enciclopedia On Line: GNU FDL.