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Das erwachsene Individuum hat somit jene notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erworben, die es in hohem Maße befähigen, die für sein Leben und Fortkommen notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Im juristischen Sinne ist man mit dem Erreichen der Volljährigkeit erwachsen.
Siehe auch: Adoleszenz - Entwicklungsphse - Jugend - Kindheit - Neugeborenes - Säugling