Erzbischof

Der Begriff Erzbischof (v. griech.: arché erster, episkopos Aufseher, auch Metropolit) bezeichnet

"Archiepiscopus" wurden seit karolingischer Zeit auch die angesehenen Bischöfe genannt. Zur Bestätigung empfingen sie das Pallium vom Papst oder dem Patriarchen. Ein Erzbischof hatte eine Landeskirche zu leiten und deren Bischöfe zu weihen. Der Erzbischof ist als Bischof eines Erzbistums den anderen Bischöfen gleichgeordnet. Früher gab es in Deutschland und Österreich die nachfolgend genannten Erzbischöfe. In Deutschland wurden inzwischen neue Kirchenprovinzen mit Erzbischöfen an der Spitze errichtet. In Österreich gibt es nach wie vor die beiden genannten Erzbistümer.

  • heute den römisch-katholischen Bischof einer der sieben Erzdiözesen oder Erzbistümer in Deutschland bzw. der beiden Erzdiözesen in Österreich, zu denen jeweils mehrere Suffraganbistümer gehören.

    Deutschland heute: siehe Bistümer

  • neben den residierenden Bischöfen gibt es die Bezeichnung "Erzbischof" auch als Titel eines hochrangigen Prälaten der Kurie oder im diplomatischen Dienst (Titularerzbischof)

  • in der protestantischen Kirche der angelsächsischen Länder und in Schweden den leitenden Bischof.

  • siehe auch: Großerzbischof, Liste von Kirchen, religiösen Einrichtungen und Institutionen




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