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Das Erzherzogtum Österreich war das einzige Herzogtum in der Geschichte des Reiches, das diesen Status erlangte. Dies wurde vom Habsburger Rudolf IV durch das gefälschte Privilegium Maius erreicht, das im Jahre 1453 von Kaiser Friedrich III anerkannt wurde. Die habsburgischen Prinzen bezeichneten sich fortan als Erzherzöge, womit man Bezug auf die auch als Erzfürsten bekannten Kurfürsten nahm. Als den Kurfürstentümern de facto gleichgestelltes Herzogtum galt für Österreich die Primogenitur und die Unteilbarkeit.