EU-Stabilitätspakt

Der EU-Stabilitätspakt ist ein Abkommen der Euroländer über die europäische Finanzwirtschaft, um den Euro und die Wirtschaft stabil zu halten. So ist zum Beispiel nur eine Neuverschuldung von 3 % pro Jahr erlaubt. Der Pakt wurde 1991 in Maastricht mit einem Vertrag besiegelt, und 1997 erneuert und erweitert, wobei es Deutschland war, das harte Strafen für Verstöße forderte.

Einer der wichtigsten Punkte ist die Regelung der Neuverschuldungen: Ein Mitgliedsland des Paktes darf höchstens eine Neuverschuldung von 3 % pro Jahr haben und darf diese Grenze nur 2 mal in Folge überschreiten, sonst drohen Strafen bis zu 0,5 % des BIP. Weiterhin dürfen die Gesamtschulden höchstens 60 % des BIP betragen

Table of contents
1 Argumentation
2 Siehe auch

Argumentation

Der EU-Stabilitätspakt wird inzwischen kontrovers diskutiert.

Pro Stabilitätspakt

Contra Stabilitätspakt

Siehe auch