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2 Mitglieder der Kommission 3 Weblinks |
Die Europäische Kommission ist die "Regierung" der EU, die die Verträge umsetzt. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt. Dabei benennen die fünf größten EU-Staaten jeweils zwei, die übrigen je einen Kommissar. Ab 2005 entsenden alle Mitgliedsländer nur noch einen Kommissar. Deren Amtszeit läuft 5 Jahre.
Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
Allgemeines
Als Organ ist sie in den Verträgen der Union verankert. In der justiziellen Zusammenarbeit und in Strafsachen sowie in der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, also in der zweiten und dritten Säule, hat die Kommission bisher kaum Kompetenzen. Dies kann sich durch die Verfassung ändern, die der Europäische Konvent gerade ausarbeitet.
Präsident und Vizepräsidenten:
Mitglieder der Kommission
(Stand Dezember 2003)
Die übrigen Kommissare sind: