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Obwohl dem Titel nach eine Verfassung wäre der Legitimation nach eher von einem Staatsvertrag zu sprechen, da nach derzeitigem Stand eine direkte demokratische Legitimation durch einen Volksentscheid nicht vorgesehen ist.
Der durch den Konvent erarbeitete Verfassungsentwurf ist aufgrund von nicht überwindbaren Meinungsdifferenzen zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten der EU nicht wie vorgesehen im Rahmen eines Gipfeltreffens der EU-Regierungschefs am 14. Dezember 2003 verabschiedet worden. Die weiteren Beratungen über den Verfassungsentwurf wurden auf das Jahr 2004 verschoben.
Der aktuelle Verfassungsentwurf (dem Europäischen Rat am 20. Juni 2003 vorgestellt) beeinhaltet unter anderem:
Bestimmungen zu den Unionskompetenzen. Enthalten unter anderen Regelungen zur Verfügungsgewalt der Union über nationale zivile und militärische Infrastrukturen zum Zwecke von Friedensmissionen, Beihilfe bei Katastrophen und terroristischen Anschlägen, Zusammenarbeit von Polizeibehörden, Europol
Etablierung demokratischer Grundsätze der Union (Gleiches Recht für Alle, Artikel I-44): repräsentative Demokratie, Etablierung von Volksbegehren auf europäischer Ebene, Transparenzgebot, Datenschutz, Religionsfreiheit und Anerkennung der Gleichheit philosophischer und sonstiger konfessionsloser Organisationen mit den Kirchen
Bestimmungen zum Budget der EU
Kooperation und gute Beziehungen zu angrenzenden Staaten
Alle europäischen Staaten dürfen beitreten, Aussetzung der Mitgliedsrechte von Staaten unter bestimmten Voraussetzungen, Austritt aus der Union (Artikel I-59)
Allgemein
Die wichtigsten Punkte in Stichworten:
Teil 1
Abschnitt I
Abschnitt II: Grundrechte und Bürgerschaft
Abschnitt III: Kompetenzen der Union
Abschnitt IV: Institutionen und Organe
Abschnitt V: Ausführung der Unionskompetenzen
Abschnitt VI: Demokratie
Abschnitt VII: Finanzen
Abschnitt VIII: Angrenzende Staaten
Abschnitt IX: Mitgliedschaft in der Union
Teil 2 - Grundrechte in der Union
Weblinks