Evangelische Kirche in Deutschland

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 23 selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen mit Sitz in Hannover, Herrenhäuser Str. 12, im "Kirchenamt der EKD". Sie wurde 1945 gegründet und erhielt 1948 ihre gemeinsame Grundordnung. Die 23 Gliedkirchen haben mit der EKD ihre institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.

Ohne die Selbständigkeit der einzelnen Landeskirchen zu beeinträchtigen, nimmt die EKD ihr übertragene Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.

Table of contents
1 Geschichte
2 Ratsvorsitzende der EKD
3 Die 23 Gliedkirchen der EKD
4 Zusammenschlüsse innerhalb der EKD
5 Weblinks

Geschichte

Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der so genannten Eisenacher Konferenz. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 gründeten die Nationalsoziallisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK), mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische "Reichskirche" zu schaffen. Dieser Wunsch konnte jedoch dank zahlreicher Widerstände einzelner Landeskirchen nicht realisiert werden. Es entstand als Gegenpol zur DEK unter Pfarrer Martin Niemöller die sog. Bekennende Kirche, der sich viele Landeskirchen anschlossen. Einer ihrer bekanntesten Vertreter war Dietrich Bonhoeffer.

Nach Ende des 2. Weltkriegs unternahmen auch die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So entstand 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden Kirchentagung die Evangelische Kirche in Deutschland EKD. Sie gab sich am 13. Juli 1948 eine Grundordnung.

Ratsvorsitzende der EKD

Höchster Repräsentant der EKD ist der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschlands, kurz Ratsvorsitzender der EKD. Im Zuge der Teilung Deutschlands konnte die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrecht erhalten. So kam es Ende der 1960er Jahre auf dem Gebiet der DDR zur Gründung eines eigenen Kirchenbundes, der "Bund evangelischer Kirchen in der DDR" mit einem eigenen leitenden Bischof entstand. Dieser konnte sich nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 (wieder) mit der EKD vereinigen.

Amtsinhaber seit 1945

Vorsitzende des Kirchenbundes der DDR

Die 23 Gliedkirchen der EKD

Der EKD angeschlossen: Bis 2003 war auch die Evangelische Kirche der Union Mitglied in der EKD. Diese ging jedoch in der Union Evangelischer Kirchen auf.

Zusammenschlüsse innerhalb der EKD

Siehe auch: Liste von Kirchen, religiösen Einrichtungen und Institutionen

Weblinks