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Ansprüche sollten fortan nicht mehr im Kampf, sondern auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden. Beschlossen wurde das Reichsgesetz am 7. August 1495 auf dem Reichstag zu Worms. Zur Wahrung des Ewigen Landfriedens wurde als oberste Rechtsinstanz das Reichskammergericht in Frankfurt am Main geschaffen (später nach Speyer und nach Wetzlar verlegt).