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Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ. Aus dem Grundgesetz der BRD Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar) leitet sich in Deutschland die sozialstaatliche Praxis ab, den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung, jedem zu gewährleisten. Sie soll ein Leben unter dem Existenzminimum vermeiden. In der Berechnung des Sozialhilfesatzes gehen allerdings auch Produkte wie Tabak und Kaffee ein, die nicht so einfach dem Existenzminimum im strengen Sinne zugerechnet werden können.