Facharzt darf sich in Deutschland nur derjenige Arzt nennen, der eine mehrjährige Zusatzausbildung mit einer Facharztprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Für Zeitdauer, Weiterbildungsinhalt und Anrechnung von Vorzeiten erlassen die Bundesländer für ihren Zuständigkeitsbereich eine Weiterbildungsordnung (für Bayern z. B. unter http://www.blaek.de, für Nordrhein-Westfalen unter http://www.aekno.de abrufbar).
Der Erwerb des Titels "Facharzt" ist seit einigen Jahren Voraussetzung für die so genannte "Niederlassung", das heißt die Eröffnung einer eigenen Praxis. Bis dahin war es möglich, sich als "Praktischer Arzt" niederzulassen.
Fachärzte gibt es für (diese Liste ist nicht vollständig):
Allgemeinmedizin
chirurgische Fächer
- Chirurgie, mögliche Schwerpunkte:
- Gefäßchirurgie
- Viszeralchirurgie
- Thoraxchirurgie
- Unfallchirurgie
- Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (für die Erwerbung des Facharztitels in diesem Gebiet ist sowohl die Approbation als Arzt, als auch die Approbation als Zahnarzt nötig)
- Handchirurgie
- Herzchirurgie
- Gynäkologie (Frauenheilkunde)
- Orthopädie (Skelett und Gelenke)
- Proktologie (Enddarm-Erkrankungen)
- Urologie
- Allergologie
- Dermatologie (Hautkrankheiten)
- Venerologie (Geschlechtskrankheiten)
- Hals-Nasen-Ohren
- Innere Medizin
- Ophthalmologie (Augenheilkunde)
sonstige