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Das Studium an einer deutschen Fachhochschule setzt neben dem Abitur, der Fachhochschulreife (umgangssprachlich häufig falsch als Fachabitur bezeichnet) oder der fachgebundenen Hochschulreife ein Vorpraktikum im Bereich des Studiengangs, für welchen man sich bewirbt, voraus.
Während des Studiums, das (je nach Abschluss) ca. 3 bis 5 Jahre dauert sind meist noch zwei weitere Praktika, ein Grund- und ein Hauptpraktikum von jeweils mind. 2 Monaten (i.d.R. 3-6 Monaten) zu absolvieren.
Die deutschen Fachhochschulen dürfen die akademischen Grade
verleihen.
Fachhochschulen besitzen aber kein Promotions- und Habilitationsrecht. Eine Promotion ist daher für FH-Absolventen nur durch den Wechsel an eine Universität oder andere Hochschule mit Promotionsrecht möglich.
Bzgl. des Bachelor-Abschlusses sind die FH-Absolventen den Abgängern von Universitäten (rechtlich) gleichgestellt. In beiden Fällen erhält man z.B. bei einer Beschäftigung beim Staat die Einstufung in den gehobenen Dienst.
Beim Master ist es derzeit üblich, dass Uni-Absolventen generell, die FH-Absolventen nur bei Akkreditierung des eigenen Studiengangs beim Staat automatisch in den höheren Dienst einsteigen.
Das Diplom (FH) war bis 2003 der traditionelle Abschluss der Fachhochschulen, der zum gehobenen Dienst berechtigte und zunehmend durch den Bachelor ersetzt wird.
Historie der Fachhochschulen:
Die ersten Fachhochschulen gingen in den frühen 1970er Jahren aus den Ingenieurschulen, die damals den Abschluss Ing. Grad. (graduierter Ingenieur) anboten und aus höheren Fachschulen (z.B. für BWL oder Sozialpädagogik) hervor.
Es existieren auch einige Fachhochschulen, die ein künstlerisches Studium anbieten aber als Fachhochschulen eingerichtet worden sind und Fachhochschuldiplome verleihen.