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Zu den Fachschaften gehören offizielle Vertretungen, etwa der Fachschaftsrat, der in einigen Bundesländern über eigene Geldmittel aus den Einschreibe- oder Rückmeldegebühren verfügen kann. Auch sind es oft Fachschaftsratsmitglieder, die in den Gremien etwa bei der Gestaltung von Prüfungsordnungen mitwirken. Meistens organisieren Fachschaften auch Feiern für Studierende oder Einführungsveranstaltungen für Erstsemestler.
In den meisten Bundesländern ist die Mitgliedschaft in einer Fachschaft obligatorisch, das heißt, man tritt mit der Einschreibung automatisch bei, ein Austritt ist (vor der Exmatrikulation) nicht möglich.
Siehe auch: AStA, Studierendenparlament, verfasste Studierendenschaft, unabhängige Studierendenschaft.