Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (auch FFH-Richtlinie) wurde 1992 als Richtlinie 92/43/EWG von der EU-Komission verabschiedet. Sie beinhaltet auch Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG von 1979. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1998 wurde sie auch in Deutschland umgesetzt.

Table of contents
1 Charakter
2 Verfahren der Schutzgebietsausweisung
3 Eingriffe im FFH-Gebiet
4 Weblinks

Charakter

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Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie werden unter dem Begriff "Natura2000" zusammengefasst.

Der Schutzstatus ist gebietsbezogen und rein naturschutzfachlich. Er kann auch nicht im Abwägungsprozess eines Bauleitplanaufstellungsverfahrens überwunden werden. Die Richtlinie sieht eine Alternativenprüfung vor.

Eingriffe im ausgewiesenen Schutzgebiet unterliegen einer Verträglichkeitsprüfung.

Verfahren der Schutzgebietsausweisung

Eingriffe im FFH-Gebiet

Bei Eingriffen im FFH-Gebiet muss nun zuvor eine

Weblinks