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Fluglärm ist eine der wesentlichen Umweltbeeinträchtigungen durch den Luftverkehr und wirkt aufgrund seiner intermittierenden Struktur als besonders belastend. Im Vergleich mit anderen Lärmarten muss daher auf Fluglärm-Schallpegel ein Fluglärm-Malus von 10 dB(A) addiert werden.
Besonders gefährlich ist der Nachtflug-Lärm. Nachtflüge können nach Feststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geeignet sein, die Europäische Charta der Menschenrechte zu verletzen. Ursache dafür sind insbesondere die durch Nachtflüge ausgelösten Schlafstörungen. Diese führen bereits dann, wenn die Aufweckschwelle nicht überschritten wird, zu erheblichen Störungen des Corticoid-Stoffwechsels. Dadurch werden Störungen des Immunsystems ausgelöst, was zu erhöhter Anfälligkeit gegenüber Infektionen, zu Neurodermitis, Asthma und anderen allergologischen Erkrankungen führt. Eine weitere Folge von Nachtflügen ist ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt.
Nach den auslösenden Flugphasen unterscheidet man
Als bundesweite Organisation ist die Bundesvereinigung gegen Fluglärm tätig. Sie hat Sitz und Stimme in den Fluglärmkommissionen, die laut Gesetz bei allen Flughäfen einzurichten ist. In der Schweiz ist beispielsweise der Verein Flugschneise SÜD - NEIN (VFSN) eine bedeutsame Organisation im Kampf gegen Fluglärm.