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Fraktionen erhalten im Parlament einen besonderen Status, der mit zusätzlichen Rechten verbunden ist. Damit eine Gruppierung diesen Fraktionstatus erhält, ist im allgemeinen eine Mindestzahl von Abgeordneten vorgeschrieben. Diese gehören in der Regel einer Partei an, es können sich aber auch mehrere Parteien zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschließen. Ebenso ist die Aufnahme einzelner freier Abgeordneter möglich. Geleitet wird eine Fraktion von einem Vorsitzenden.
Grundlage für eine effektive Arbeit von Fraktionen ist die Fraktionsdisziplin. In der Praxis stellt sich diese meist als Fraktionszwang dar, d.h. die Mitglieder müssen nach vorher getroffenen Abmachungen abstimmen, obwohl dies eigentlich dem freien Mandat widerspricht.
Im österreichischen Nationalrat heißen die Fraktionen "Klub" und werden von Klubobmännern geführt.
Für die Fraktionen im deutschen Bundestag, siehe Fraktion (Bundestag).