Freizügigkeit (EU)

Innerhalb der Europäischen Union gibt es einige Grundsäulen, die als Freizügigkeiten und Freiheiten innerhalb der Gemeinschaft bezeichnet werden:

Diese sind:

Table of contents
1 Niederlassungsfreiheit
2 Freiheit des Personenverkehrs
3 Freiheit des Warenverkehrs
4 Freizügigkeit der Dienstnehmer
5 Freiheit der Dienstleistung
6 Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs
7 Sonstiges

Niederlassungsfreiheit

bedeutet, dass jeder EU-Bürger in jedem der EU-Mitgliedsländern ohne Einschränkungen wohnen darf.

Freiheit des Personenverkehrs

Jeder EU-Bürger darf sich innerhalb der EU Grenzen frei bewegen. Davon betroffen sind allerdings nicht etwaige Grenzkontrollen, die im Schengener Abkommen separat geregelt sind.

Freiheit des Warenverkehrs

Es darf jedes innerhalb der EU erzeugte Produkt in allen EU-Ländern ohne Einschränkungen verkauft werden.

Freizügigkeit der Dienstnehmer

Jeder EU-Bürger darf seinen Beruf innerhalb der gesamten EU gleich ausführen, wie es ihm im eigenen Land erlaubt ist.

Freiheit der Dienstleistung

Jeder darf innerhalb der gesamten EU seine Dienstleistungen wie im eigenen Land anbieten und durchführen.

Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs

Es dürfen innerhalb der EU Gelder und
Wertpapiere in beliebiger Höhe von einem Land in ein anderes transferiert werden.

Sonstiges

Um diese Freiheiten auch wirklich zu realisieren ist aber oft eine Harmonisierung der Gesetze notwendig.

Jedes Land ist versucht, diese Freiheiten zum Schutz der eigenen Bevölkerung und Wirtschaft oder sonstiger Interessen zu unterwandern. Der Anlassfall ist oft nur ein zeitlich begrenzter. Wenn in diesem Fall der Europäische Gerichtshof tätig wird, dauert das oft doch länger, so dass bei Urteilsverkündung der Anlassfall gar nicht mehr gegeben ist, das einzelne Land aber in der Zwischenzeit seine Interessen durchgesetzt hat. Beispiele sind genug in der Landwirtwirtschaft oder in der Industrie mit Subventionen zu finden.

Bei neuen Beitrittsländern werden immer Übergangsfristen vereinbart, in denen diese Freiheiten zwischen der EU und des neuen Beitrittslandes am Anfang noch einschränkungen bestehen, diese aber stufenweise abgebaut werden, so dass sie nach einer bestimmten Frist vollkommen gleichberechtigte Mitgliedsländer sind.



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