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Die Ehefrau eines Friedlosen galt von nun an als Witwe, die Kinder als Waisen. Seine Lehen gehörten wieder dem Lehnsherrn. Das Erbe und Eigentum des Friedlosen wurde unter seinen Kindern aufgeteilt.
Jeder konnte den Friedlosen töten - ohne dafür eine Strafe erwarten zu müssen. Man zählt diese Strafe deshalb auch zu den Todesurteilen.
Siehe auch: Reichsacht