Fürst

Fürst ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im alten Reich der höchste Titel, mit dem auch Herzöge und Landgrafen bezeichnet wurden.
(lat. princeps, der Erste; vergl. engl. the first, dt. Fürst im Sinne von "der Erste")

Fürst ist auch ein Synonym für Landesherrscher.

In den fränkischen Königreichen und später im Heiligen Römischen Reich (HRR) waren Fürsten "die Landesherren nach dem König bzw. Kaiser", das heißt königliche Amtsträger mit teils erblicher Hoheit über einen weltlichen und ggf. auch kirchlichen Herrschaftsbereich.
Zum Fürstenstand zählten im Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen, Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte.

Später wurden die Fürsten zu absoluten Herrschern in ihren Ländern.

Kurfürsten hatten das Recht der Königswahl. Daher leitet sich auch der Name ab: "Kur-" kommt von "küren", das heißt "jemanden (er)wählen".

siehe auch: Monarchie, Liste der Referenztabellen#Personen, Regierungsform, Herrschaftsränge des Mittelalters, Großfürst, Woiwode, Bojaren



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