Fürstbischof

Ein Fürstbischof hatte den Stand gleichbedeutend eines Reichsfürsten. Den Titel Fürstbischof verlieh der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

Dieser Titel sicherte dem Bischof, dem religiösen Herrscher, ebenfalls die säkulare Herrschaft über seine Diözese. Somit war er den anderen Reichsfürsten gleichen Ranges auch rechtlich ebenbürtig. Ihr Herrschaftsgebiet bezeichnete man als Fürstbistum.

Fürstbischöfe waren z.B.:

Um das Jahr 1800 hatte das "Heilige Römische Reich deutscher Nation" folgende Fürstbistümer, die teilweise evangelisch, mehrheitlich jedoch römisch-katholisch waren: Siehe auch: Herrschaftsränge des Mittelalters




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