Fusion (Wirtschaft)

Als Fusion bzw. Unternehmenszusammenschluss wird die freiwillige Vereinigung verschiedener Einzelunternehmen auf dem Vertragswege bezeichnet. Fusionen werden im Wirtschaftsleben im Regelfall mit der Absicht durchgeführt

  1. durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschenden Stellung zu erreichen.
  2. durch den Zusammenschluss gegenseitige wirtschaftlicher Vorteile zu erreichen, etwa durch Rationalisierung der Fertigung (z.B. Skaleneffekte) oder der Standardisierung des Produktionsprogramms.

Table of contents
1 Wettbewerbsrecht
2 Wichtige Fusionen der letzten Jahre
3 Siehe auch
4 Weblinks

Wettbewerbsrecht

Fusionen in Deutschland unterliegen nach dem Kartellgesetz unter bestimmten Voraussetzungen einer Anmeldepflicht sowie einer Kontrolle. Als Unternehmenszusammenschluss im Sinne des deutschen Kartellgesetzes gelten:

Wichtige Fusionen der letzten Jahre

Autokonzerne

Pharmafirmen

Versandhäuser

Energieversorger

Stahlerzeuger/Maschinenbauer

Banken

Siehe auch

Weblinks