Der Garant ist eine Person, der für eine bestimmte Rechtspflicht einzustehen hat.
Größte Bedeutung hat die Person des Garanten im Strafrecht. Nach § 13 Strafgesetzbuch steht einem positiven Tun (dem tatsächlichen Handeln) ein Unterlassen bei der Verwirklichung von Begehungsdelikten gleich. Strafbar ist der Täter wegen Unterlassens aber nur, wenn er eine Garantenstellung besitzt. Unterlässt der Garant die Handlung (bspw. Rettung aus einer Gefahr), so kann er strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Garantenstellungen sind bejaht worden bei:
- Verwandtschaftliches Verhältnis (aber umstritten bei gegenseitiger Verachtung)
- Ehe (nicht mehr bei faktischen Trennung zur Vorbereitung einer Scheidung)
- Gesetzlicher Regelung (z. B. Polizei bei Gefahrenabwehr)
- tatsächliche Übernahme, z. B. auf Grund Vertrages (im Schwimmbad bspw. Bademeister)
- Ingerenz: Wer zuvor Pflichten sorgfaltswidrig verletzt, kann aus der sich daraus realisierenden Gefahr in die Verantwortung mit einbezogen werden und wird daher zum Garanten.
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