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Zu diesem Zweck müssen einige Anforderungen an diese Bahn gestellt werden. Zu nennen sind:

Darüber hinaus gibt es die Personenbefördenden Gartenbahnen. Eine Personenbefördende Gartenbahn ist so ausgelegt das sie einen Menschen transportieren kann.
Dies setzt jedoch eine Mindestgröße voraus, die über die o.g. Spuren hinaus geht. Für die Personenbeförderung gilt gemeinhin die Spur III, mit Spurweite 89mm und Maßstab 1:16, als minimum.
Weitere weit verbreitete Spurweiten für Personenbefördende Gartenbahnen sind:
Da der Aufwand zum Bau und Betrieb einer größeren Gartenbahnanlage recht hoch ist, werden diese häufig von Vereinen erbaut und betrieben.
Aufgrund des großen Maßstabs von Gartenbahnen sind hier mit echtem Dampf betriebene Modelle (Dampflokomotiven) weit häufiger anzutreffen als bei den kleineren Spurweiten. Daneben existieren auch Modelle mit Verbrennungsmotorantrieb und elektrisch betriebene Modelle.
Letztere haben bei Personenbefördernden Gartenbahnen das Problem das der Strom nicht über das Gleis zugeführt werden kann. Diese Modelle sind daher auf Akkumulatoren als Stromquelle angewiesen, was ihre Verwendung und Betriebsdauer einschränkt. Ein vorbildgerechter Betrieb mit Stromzuführung über eine Oberleitung verbietet sich da mit fahrende Personen aufrecht auf den angehängten Wagen sitzen und eine überspannung des Gleises unmöglich machen.
Der Übergang zur Parkeisenbahn ist fließend, so werden diese jedoch teilweise in öffentlichen Parks oder gewerblich betrieben.
Siehe auch: