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Sinn und Grundlage dieser Berechnung ist die deutsche Besonderheit, daß die im Prozeß unterlegene Partei die Kosten des Siegers erstatten muß. Durch die Berechnung der Gebühren anhand einer feststehenden Tabelle ist so das Prozeßrisiko berechenbar, da höhere Gebühren, als die Tabelle ausweist, nicht erstattet werden müssen.
Der Gebührenstreitwert wird im Gerichtskostengesetz (GKG) und in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt.
Der Gebührenstreitwert ist zu unterscheiden vom Zuständigkeitsstreitwert, der darüber entscheidet, welches Gericht sachlich für einen Rechtsstreit zuständig ist. In der Praxis ist hier in der Regel die Abgrenzung der Zuständigkeit des Landgerichts und des Amtsgerichts betroffen. Der Zuständigkeitsstreitwert bestimmt sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO).
Der Streitwert wird jeweils vom Gericht durch Beschluss festgesetzt.