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Das Gehör eines Säugetiers ist sein Sinnesorgan mit der höchsten spektralen Auflösung, da es in der Gehörschnecke einzelne Sinneszellen für sehr viele verschiedene Frequenzen des Schalls enthält.
Ein solches Gehör, bestehend aus einem Gehörgang, eier Schallmembran und einer flüssigkeitsgefüllten Schnecke, ist bereits bei frühen Wirbeltieren im Grundbauplan vorhanden und in der Regel mit dem Gleichgewichtsorgan verknüpft. Im Laufe der Evolution wurde es vor allem durch den Einbau der Gehörknöchelchen (Teile des pimären Kiefers) modifiziert. So findet sich der Steigbügel bereits bei den Amphibien, Hammer und Amboß kommen erst bei den ersten Säugetieren hinzu. Das bisher älteste Fossill mit allen Gehörknöchelchen ist Hadrocodium wui.
Neben den Säugetieren verfügen jedoch eine Reihe weiterer Tiergruppen über ein Gehör. So haben alle Insekten, die Laute zur Kommunikation erzeugen Hörorgane, die unterschiedlich aufgebaut sein können. Hierzu gehören etwa die Langfühlerschrecken, die Kurzfühlerschrecken und die Zikaden.
Daneben ist Gehör ein alter Begriff für Beachtung, Zuhören: "Gehör verschaffen".
In der Rechtssprache gibt es noch den Ausdruck rechtliches Gehör, worunter man das Recht versteht, angehört zu werden.