Gehorsam

Das Wort Gehorsam leitet sich (ähnlich wie Gehorchen) von Gehör, horchen, Hinhören ab und kann von einer rein äußerlichen Handlung bis zu einer inneren Haltung reichen.
Gehorsam bedeutet Anerkennung einer Autorität und die daraus folgende Handlungsweise. Die Autorität ist meistens eine Person oder eine Gemeinschaft, kann aber auch eine überzeugende Idee oder z.B. das eigene Gewissen sein.

  1. Militärischer Gehorsam: ein teilweise erzwungenes Befolgen von Befehlen und Anordnungen. Das Nichtbefolgen (Ungehorsam) zieht unangenehme Konsequenzen nach sich und bedeutet oft ein Risiko für die Sicherheit anderer, kann aber in Einzelfällen auch geboten sein.
    Die Extremfälle sind blinder oder Kadavergehorsam, bzw. Befehlsverweigerung aus rechtlichen oder ethischen Gründen.
  2. Gehorchen als Sich einfügen oder aus Solidarität - z.B. eines kleinen Kindes gegenüber den Eltern, oder gegenüber einer Gemeinschaft.
  3. Gehorsam als Selbstdisziplin. Dahinter steht eine Haltung, die den Sinn von Anordnungen bzw. das ihnen zugrunde liegende Sozialgefüge positiv sieht.
  4. Freiwilliger Gehorsam - gegenüber Normen, die als gut anerkannt sind (z.B. Zehn Gebote) oder gegenüber dem eigenen Gewissen. Damit verwandt ist
  5. Gehorsam in Ordens- und anderen Gemeinschaften - als freiwillige Verpflichtung im Sinne der "evangelischen Räte" (Armut, Gehorsam, Keuschheit).

Siehe auch: Erziehung, Gewissensbisse, Maria-Theresien-Orden, Ordnung, Zucht, Zuhören




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