Geldwäsche

Geldwäsche bezeichnet den Vorgang der Einschleusung illegaler Erlöse aus Straftaten (z.B. aus Drogenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Die Geldwäschehandlungen haben den Zweck, die Herkunft des Geldes zu verschleiern und es vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden und dem Finanzamt zu verbergen. Der volkswirtschaftliche Schaden entsteht neben den Straftaten an sich auch durch die damit einhergehende Steuerhinterziehung.

Gesetzliche Regelung in Deutschland

Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität" (OrgKG) wurde mit Wirkung vom 22. September 1992 der Straftatbestand der "Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßiger Vermögenswerte" als neuer § 261 in das Strafgesetzbuch eingefügt.

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