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Das Feierliche Gelöbnis ist eine Vorgang in der deutschen Bundeswehr, bei dem Wehrpflichtige Soldaten sich zu ihrer Grundpflicht bekennen und geloben, "der Bundesrepublik Deutschland, treu zu dienen und Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen". Das Gelöbnis ist im §9 Abs. 2 Soldatengesetz geregelt.
Das Soldatengesetz regelt nicht die Form des Gelöbnisses. In der Regel findet es gemeinschaftlich nach dem Ende der Grundausbildung in Form eines Apells statt, meist innerhalb eines Kaserngeländes, jedoch auch häufiger in der Öffentlichkeit.
Öffentliche Gelöbnisse sind in Deutschland seit den 70er Jahren öffentlicher Kritik ausgesetzt, die sich auch in der Störung dieses Rituals und Demonstrationen von Teilen der Bevölkerung zeigt (Stichwort: GelöbNix). Die Kritik bezieht sich zum einen auf die Geschichte von Fahneneiden, die manche als Vorläufer heutiger Gelöbnisse betrachten, zum anderen wird die Tatsache hinterfragt, warum Gelöbnisse öffentlich stattfinden. Es wird kritisiert, das diese dazu dienen würden, das Militär stärker in der Gesellschaft und der Öffentlichkeit zu etablieren.
Die Steigerung für Zeit- und Berufssoldaten ist die Vereidigung, bei der die Soldaten nicht nur geloben, sondern schwören.
siehe auch Fahneneid der NVA
in Österreich wird das Gelöbnis des Soldaten als Angelobung bezeichnet.