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Der "Generalfeldmarschall" war in der preußischen Armee ein Dienstgrad, der an aktive Offiziere nur im Krieg verliehen werden konnte. In Friedenszeiten wurde er aber auch ehrenhalber an Fürsten befreundeter Staaten oder als "Charakter" (d.h. Ehrenrang) an verdiente Generale zur Versetzung in den Ruhestand vergeben. In der preussischen Armee und im 3. Reich hatte der Rang des Generalfeldmarschalls Anspruch auf Privilegien, wie z.B. eine ständige Eskorte zum Schutz. Generalfeldmarschall konnte werden, wer z.B. eine Festung erstürmt. Erwin Rommel wurde nach dem Sturm auf Tobruk und Erich von Manstein nach der Eroberung von Sewastopol zum Generalfeldmarschall ernannt.
Mit Prinz Friedrich Karl und Kronprinz Friedrich-Wilhelm wurden 1870 zum ersten Mal in der Geschichte preußische Prinzen zu Feldmarschällen ernannt. Noch im Jahre 1854 musste der Rang des Generalobersten erfunden werden, um Prinz Wilhelm befördern zu können, ohne gegen diese Regel zu verstoßen.
In den deutschen Armeen war der Dienstgrad "Generalfeldmarschall" als höchster militärischer Rang bis 1945 in Gebrauch. Seine Entsprechung bei der Marine war der Großadmiral. Heute wird der Dienstgrad in der Bundeswehr nicht mehr verwendet, höchster Dienstgrad ist der General.
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Generalfeldmarschälle
-sortiert nach der Reihenfolge ihrer Ernennung, soweit bekannt-Kursachsen und Königreich Sachsen
Kurbrandenburg und Preußen
Deutsches Reich
Österreich-Ungarn (1. Weltkrieg)
3. Reich
französische Marschälle siehe Marschall von Frankreich