Generaloberst
Generaloberst war die Bezeichnung des zweithöchsten Generalsrangs nach dem Generalfeldmarschall in der preußischen Armee, später auch im Kaiserlichen Heer, in der Reichswehr und der Wehrmacht. In der Wehrmacht entsprach dem Generaloberst in der Kriegsmarine der Generaladmiral. In der Nationalen Volksarmee war der Generaloberst ebenfalls der zweithöchste Rang nach dem Armeegeneral. In der Bundeswehr gibt es diesen Rang nicht.
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