Generationenvertrag

Der Generationenvertrag bezeichnet einen gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der Rentenversicherung sichern soll: Die gegenwärtig Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation (Umlageverfahren). Dieses System wurde im deutschen Reich im Jahr 1889 eingeführt, um die Alterssicherung der Industriearbeier zu gewährleisten. Das System wird durch die Einzahlungen der Erwerbstätigen und Zuschüssen des Bundes getragen.

Seit den 70er Jahren ist bekannt, dass aufgrund der umgekehrten Alterspyramide (viele Rentner, wenige Kinder und Arbeitnehmer) Finanzierungsschwierigkeiten absehbar sind. In den 90iger Jahren, inzwischen hat eine hohe Staatsverschuldung die Finanzierung noch schwieriger gemacht, erreichte diese Erkenntnis die politische Klasse und das Interesse der Öffentlichkeit.

Dramatisch ist außerdem, dass die Reserven der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) (verwaltet von der BfA und den Landesversicherungsanstalten) nur sehr gering sind. Die Versicherungsanstalten müssen einen Monatsbeitrag als Schwankungsreserve vorhalten.

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