Geschäftsstelle des Verbands

Die Geschäftstelle des Verbande ist die "Verwaltungsbehörde" eines Regionalverbands bzw. einer Region in Baden-Württemberg.

Hier erledigt der Verbandsdirektor mit seinen Beamten und Angestellten die laufenden Angelegenheiten des Regionalverbands bzw. der Region. Die Sitze der einzelnen Regionalverbände sind im "Zweiten Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" festgelegt. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 12 solcher "Dienststellen".

siehe auch: Regionalplanung, Verbandsverwaltung



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