Geschmacksmuster sind Vorlagen für eine Gestaltungsform (Design, Farbe, Form).
Solche ästhetische Schöpfungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber durch die Eintragung in die Geschmacksmusterrolle auch gegen Nachahmung geschützt werden.
Bedingungen für einen Eintrag als Geschmacksmuster sind:
- Neuheit (inländische Fachkreise dürfen die Gestaltungselemente vor der ersten Anmeldung noch nicht kennen, es gibt aber eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten).
- Kommerzielle Nutzbarkeit (das Design oder die Form muss in einem gewerblichen Rahmen hergestellt bzw. genutzt werden können).
- Eigentümlichkeit (die Merkmale des Geschmacksmusters müssen das Ergebnis einer eigenen schöpferischen Tätigkeit sein, wobei eine gewisse Gestaltungshöhe erkennbar sein muss).
Ein Geschmacksmuster ist ein sogenanntes ungeprüftes Recht, das bedeutet, dass obige Bedingungen beim Eintrag vom DPMA nicht überprüft werden. Das DPMA prüft nur auf formale Korrektheit.