Geschmacksmuster

Geschmacksmuster sind Vorlagen für eine Gestaltungsform (Design, Farbe, Form).

Solche ästhetische Schöpfungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber durch die Eintragung in die Geschmacksmusterrolle auch gegen Nachahmung geschützt werden.

Bedingungen für einen Eintrag als Geschmacksmuster sind:

Ein Geschmacksmuster ist ein sogenanntes ungeprüftes Recht, das bedeutet, dass obige Bedingungen beim Eintrag vom DPMA nicht überprüft werden. Das DPMA prüft nur auf formale Korrektheit.




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