Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des BGB auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.

Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften; sie besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Demgegenüber handelt es sich bei Kapitalgesellschaften um juristische Personen.